Es gibt drei wichtige Kriterien beim Kauf von EU-Neuwagen, deren
Einhaltung sich der Käufer vor dem Kauf unbedingt vom EU-Reimport Händler schriftlich bestätigen lassen sollte:
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie ein EU-Fahrzeug
erhalten. Fahrzeuge, die aus Nicht-EU-Ländern bezogen werden,
innerhalb der EU als EU-Neuwagen zu verkaufen, verstößt gegen das
Markenrechtsgesetz. Um dies zu verschleiern werden Fahrzeuge über z.B.
Belgien oder Polen geleitet. Sie sollten daher Wert darauf legen, dass
Sie ein EU-Fahrzeug aus der EU kaufen.
Ein besonders bedeutsamer Punkt beim Kauf eines Import- oder Reimport-Neuwagens ist die Garantie. Stellen Sie sicher, dass der Händler auch als Verkäufer auftritt. Wenn dieser lediglich als Vermittler fungiert, schließen Sie einen Kaufvertrag mit einem Händler im Ausland auf der Grundlage der dort geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die in Deutschland gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht (auch bekannt als "Sachmängelhaftung"), die den einwandfreien Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Kaufes garantiert, kann dadurch außer Kraft gesetzt werden.